Urteil zur Darlegung von Rückvergütungen
29. März 2010 von talerzucht
Auf Grund der Finanzkrise häufen sich die Streitfälle, bei denen Geschädigte Schadensersatz und entgangene Gewinne einfordern. Wer also nach Beratungen bei Banken und Finanzdienstleistern verlustreiche Beteiligungen, Fonds und Zertifikate gekauft hat, der sollte prüfen, inwieweit der Vermittler über Rückvergütungen informiert hat.
Sind Vertriebshonorare und Provisionen nicht offengelegt worden, so besteht die Chance auf Rückabwicklung zu Gunsten des Anlegers. Derartige Fälle laufen zur Zeit mit guten Aussichten auf Erfolg. Man sollte also – sofern Verluste entstanden sind – sein Portfolio prüfen und nachsehen, ob sich der Rechtsweg lohnt.
Passend dazu das Urteil des BGH (Aktenzeichen XI ZR 586/07) unter http://juris.bundesgerichtshof.de

